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Was darf man auf Flugreisen mit sich führen?

Sommerzeit ist Reisezeit. Für alle Menschen, die eine Flugreise buchen, steigt schon in den Wochen davor die Vorfreude auf die schönsten Wochen des Jahres. Doch man sollte sich im Vorfeld auch mit den Bestimmungen für Handgepäck, Gepäck sowie für Einfuhren und Ausfuhren vertraut machen.

Ansonsten drohen langwierige Kontrollen, empfindliche Straf- oder Zuzahlungen sowie zurückgelassene Gegenstände. All dies kann die Urlaubsfreude trüben, weshalb Flugreisende diese Fälle von vornherein vermeiden sollten.

Freigepäckgrenzen bei aufgegebenem Gepäck
Für das am Schalter aufgegebene Gepäck gehen die Bestimmungen weit auseinander. Grundsätzlich kommt es nicht nur auf die vom Flugreisenden genutzte Fluglinie an. Auch der Status ist entscheidend. Im Allgemeinen gilt die niedrigste Grenze für Fluggäste in der Economy Class. Business oder First Class, aber auch Frequent Flyer oder Mitglieder können schwerere Koffer und andere Gepäckstücke mitführen. Auch für Kinder greifen andere Vorschriften.

In der Economy Class wird meistens ein One Piece Concept verfolgt. Dies bedeutet, dass es den Reisenden nur erlaubt ist, ein Gepäckstück im Frachtraum unterzubringen. Dieses darf zumindest auf Kurzstreckenflügen meist lediglich 20 Kilogramm wiegen. Auf Langstrecken sind in der Economy Class auch 23 Kilogramm für insgesamt bis zu zwei Gepäckstücke gestattet.

Ausnahmen von der Regel, Übergepäck
Wer in der Business oder First Class Langstreckenflüge bucht oder als Fluggast bestimmte Länder anfliegt, darf aber häufig auch entweder zwei oder drei Gepäckstücke mit einem Gesamtgewicht bis zu 32 Kilogramm mit sich führen. Platinum- oder andere Premium-Mitgliedschaften bei Fluglinien wie Etihad können jedoch dazu führen, dass man 50 bis 70 Kilogramm genehmigt bekommt.

Übergepäck sollte man auf jeden Fall vermeiden. Denn die Geldbußen oder Aufzahlungen für ein zu hohes Gewicht sind bei manchen Fluggesellschaften fast so hoch wie der Ticketpreis an sich. Bei Billigfluganbietern kann es sein, dass jedes Gepäckstück an sich einen Zuschlag nach sich zieht.

Abmessungen, Sperrgepäck
Wer genannte Mitgliedschaften hat oder First Class reist, darf zuweilen auch Gepäck mit Abmessungen von bis zu 207 Zentimetern mitnehmen. Diese 207 Zentimeter setzen sich zusammen aus maximal 45 x 72 x 90 Zentimetern. Doch im Allgemeinen dürfen Höhe, Breite und Länge zusammengenommen nicht mehr als 158 Zentimeter umfassen. Letzteres gilt für die meisten Fluglinien. Wer sich für den nahenden Flugurlaub bei Fach-Webshops wie reisekoffer.de oder in Fachgeschäften neu ausstatten will, sollte auf die Abmessungen achten.

Sperrgepäck muss in der Regel angemeldet sein. Es empfiehlt sich, mindestens 24 Stunden vor dem gebuchten Abflug Kontakt zur entsprechenden Fluggesellschaft aufzunehmen. Es gibt auch spezielle Sperrgepäckschalter, an denen man die sperrigen Güter wie Skier oder Ähnliches abgeben kann.
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